Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Auf Grund der Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

3. Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Richtsätze: 20% bei Übernachtungen mit Frühstück, 40% bei einer Verpflegungsleistung (Halbpension) und 10% bei einer Ferienwohnung.

5a. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Brühl.

 

 

Preise
Die angegebenen Tagespreise für Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer basieren auf einem Mindestaufenthalt von 5 Übernachtungen inkl. Frühstück pro Person. Es sind Inklusivpreise (Bedienung, Heizung, Mehrwertsteuer usw.), sofern keine anderen Angaben gemacht wurden. Bei Aufenthalten unter 5 Übernachtungen sind Preisaufschläge möglich.

Maßgebend ist stets die Vereinbarung zwischen Gast und Vermieter. Änderungen der Preise vorbehalten.

 

Reiserücktrittskostenversicherung
Die Tourist-Info rät Ihnen, auf alle Fälle eine Reiserücktrittskosten-versicherung abzuschließen. Diese übernimmt im Schadenfall alle Kosten, die Ihnen aus dem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag entstehen, etwa, wenn Sie Ihre Reise durch Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder früher abreisen müssen.

 

 

 

 

 

Klassifizierung
Die im Verzeichnis den jeweiligen Beherbergungsvertrieben zugeordneten Sterne sind das Ergebnis einer freiwilligen Klassifizierung durch die Landesverbände des Gastgewerbes oder des Deutschen Tourismusverbandes. Betriebe ohne Sterne haben an der freiwilligen Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Standard ist damit nicht verbunden.

 

Preisangaben
Alle Preise sind nur noch als von-bis Preise angegeben. Der höhere Betrag ist in den Hauptreisezeiten (Weihnachten/Silvester, Fasching, Ostern, Pfingsten, Sommer) anzunehmen. Der geringere Betrag in den übrigen Zeiten. Die genaue Aufteilung in Saisonzeiten ist von Quartier zu Quartier unterschiedlich! Fragen Sie direkt beim Vermieter nach, wenn Sie genauere Angaben wünschen!